Der Beschuldigte präsentierte vor Gericht seine Version des Vorfalls. Diese hört sich eher abenteuerlich an: Er habe zwei Einbrecher "nordafrikanischer Herkunft" stellen wollen. Dabei sei es zu einer Auseinandersetzung gekommen, bei der einer der beiden ihm das gestohlene Portemonnaie mit 1400 Franken zugeworfen haben soll.
Angebliche Vertuschung
Da er beim Versuch, die Einbrecher allein zu stellen, gegen diverse Dienstvorschriften verstossen hätte, habe er den Vorfall vertuschen wollen. Deshalb habe er das Geld behalten.
Freiheitsstrafe gefordert
Die Staatsanwaltschaft kann sich auch eine zweite Version vorstellen: Sie wirft dem Ex-Polizisten vor, den Einbruch gleich selbst begangen zu haben. Dafür soll er wegen Diebstahls zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt werden. Sollte das Gericht der Version des Beschuldigten glauben, fordert die Anklage eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten wegen Hehlerei.