Bisher wird der Gemeindeschreiber in Tuggen, wie auch in anderen Schwyzer Gemeinden, jeweils für vier Jahre vom Volk gewählt, also per Urnenentscheid.
Aktuell bestehe in Tuggen keine Notwendigkeit, einen Nachfolger zu suchen, schreibt die Mitte-Partei in einer Mitteilung. Falls dies eines Tages aufgrund eines Rücktrittes doch notwendig sein sollte, wäre laut der Mitte-Ortspartei «eine Volkswahl ein zusätzliches Hindernis um eine mögliche Vakanz innert der Kündigungsfrist wieder zu besetzten». Für einen gewählten Gemeindeschreiber besteht nämlich die Gefahr, dass er nach vier Jahren nicht mehr gewählt wird.
Anstellung wie bei einer Privatfirma
Die Mitte Tuggen ist der Überzeugung, und Erfahrungen aus anderen Gemeinden würden dies auch zeigen, dass es mit dem Systemwechsel einfacher werde, die Stelle des Gemeindeschreiber neu zu besetzten.
«Wichtig erscheint uns, dass der Gemeindeschreiber als Berater des Gemeinderates sowie in seiner wichtigen Funktion zwischen Verwaltung und Gemeinderat, wie bei einem privatwirtschaftlich geführten Unternehmen anzustellen ist.»
Einige Gemeinden im Kanton Schwyz haben ihre Gemeindeschreiber bereits im Anstellungsverhältnis darunter beispielsweise Lachen, Einsiedeln und Wollerau.
«Wir hoffen diesem Trend entsprechen zu können und freuen uns auf die Ausarbeitung der entsprechenden Vorlage durch den Gemeinderat», wie die Mitte Tuggen schreibt.