Laut Staatsanwaltschaft habe sie «billigend in Kauf genommen», dass die Tiere in ihrem Wohlbefinden erheblich beeinträchtigt und unnötigem Stress ausgesetzt würden – auch wenn die Steine die Katzen nicht trafen.
1100 Franken sofort zu zahlen
Die Rentnerin erhielt eine bedingte Geldstrafe von 400 Franken (fünf Tagessätze à 80 Franken) mit zweijähriger Probezeit sowie eine Busse von 300 Franken. Hinzu kommen Verfahrenskosten von 800 Franken und die Entsorgungsgebühren für die beschlagnahmten Steine.
Auf Vogeljagd
Auslöser war eine Szene im Garten, bei der die Frau die Katzen beim Jagen eines Jungvogels beobachtet hatte. Sie wollte den Vogel retten und vertrieb die Tiere mit den Steinwürfen. Der Strafbefehl macht jedoch klar: Steine sind kein zulässiges Mittel zur Katzenabwehr.
Wasserpistole und Tennisbälle
Der Schweizer Tierschutz empfiehlt gemäss dem «Tages-Anzeiger» stattdessen Rufen, Scheinangriffe, Wasserpistolen oder ungefährliche Wurfgegenstände wie Tennisbälle.