Eine 46-Jährige aus der Region bestellte in Deutschland eine Imitationspistole für 41 Euro als Geschenk für ihren Sohn. Die Pistole gilt wegen ihrer Ähnlichkeit zu echten Waffen als Waffe im Sinne des Gesetzes. Die Sendung wurde vom Zoll gestoppt. Laut Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz hätte die Frau erkennen müssen, dass für die Einfuhr eine Bewilligung nötig ist. Sie wurde darum wegen fahrlässigen Verstosses gegen das Waffengesetz per Strafbefehl verurteilt und erhält eine bedingt Geldstrafe zu zehn Tagessätze zu 120 Franken bei zwei jahren Probezeit sowie 300 Franken Busse. Zudem werden 740 Franken Verfahrenskosten fällig. Die Pistole wurde beschlagnahmt.
Region
11.08.2025
08.08.2025 09:11 Uhr
Ein ziemlich teures Geschenk

Bild:
Pixabay: succo
Wirkt eine Imitationspistole zu echt, sollte man die Finger davon lassen. Und sie nicht online bestellen.
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