Weine dürfen nur dann die Ursprungsbezeichnung «AOC Schwyz» oder «AOC Zürichsee» tragen, wenn sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Die neue Verfügung ersetzt jene von 2020 und regelt detailliert Anbau, Herkunft, Verarbeitung und Prüfung. Für «AOC Schwyz» muss der Wein zu mindestens 60 % aus der entsprechenden Gemeinde stammen; bei Zusatzbezeichnungen wie «Steinertal» oder «Leutschen» sogar zu 100 %. Die Anbaumethoden, Höchsterträge und der Mindestzuckergehalt (65° Oe für Weisswein, 70° Oe für Rotwein) sind genau festgelegt.
Neue AOC-Zürichsee-Verfügung
«Nur wenn Weine aus Trauben von Rebbergen des Rebbaukatasters folgender Gemeinden der Bezirke March und Höfe stammen, besteht das Anrecht, die kontrollierte Ursprungsbezeichnung «AOC Zürichsee» zu verwenden», wird spezifiziert. Die neue AOC-Zürichsee-Verfügung wurde an jene des Kantons Zürich angepasst. AOC-Bezeichnungen bieten Qualitätsschutz und stärken die Marktposition.
132 Rebsorten zugelassen
Am Schluss werden die zugelassenen Rebsorten spezifiziert, aktuell sind es 132 Sorten, wobei im Vergleich mit der letzten Verfügung zwei Sorten gestrichen wurden (Muscat blanc und Weinsberg) und fünf neu dazukamen (Allegro, Blütenmuskateller, CAL 1-28, Carlardis blanc, Excelsior, Sauvitage).