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Freizeit
24.07.2025

Baden in Zürich: Nur Einheimische!

Gemeinschaftsgefühl: Baden wird auch in Zürich zum Massenerlebnis.
Gemeinschaftsgefühl: Baden wird auch in Zürich zum Massenerlebnis. Bild: Keystone SDA
Der «Fall Pruntrut», wo nur noch Einheimische ins Freibad gelassen werden, sorgt für Aufsehen. Auch Zürcher Badis kennen ähnliche Richtlinien.

Im Kanton Zürich reagieren immer mehr Gemeinden auf den zunehmenden Dichtestress in Freibädern mit Zugangsbeschränkungen – vor allem zugunsten der eigenen Bevölkerung. Besonders exemplarisch ist der Fall von Herrliberg.

Plaketten und Ausweiskontrollen

Dort war die Badi jahrelang nur für Einheimische zugänglich. Die Gemeinde verteilte Plaketten zur Ausweiskontrolle, und Verbotsschilder signalisierten Auswärtigen, dass der Zutritt untersagt ist.

Rechtlich war das allerdings problematisch, denn zwei Drittel des Grundstücks gehören dem Kanton Zürich – und öffentliches Land muss grundsätzlich auch der Allgemeinheit zugänglich sein. 

Auswärtige müssen zahlen

Zudem gehörte ein Drittel der Badi einer privaten Winzerfamilie, die auf Exklusivität bestand. Nach langem Streit einigte man sich auf einen Kompromiss: Die Badi wurde saniert, Auswärtige dürfen sie nun betreten – allerdings nur gegen eine Eintrittsgebühr von zehn Franken. Für Herrlibergerinnen und Herrliberger bleibt der Zugang kostenlos.

Regensberg rigoros

Auch in anderen Gemeinden des Kantons Zürich wird der Zugang zu Freibädern zunehmend eingeschränkt. In Regensberg etwa ist das kleine Bad nur für die rund 450 Einwohner und ihre Verwandten zugänglich – ein spezieller Schlüssel wird dafür von der Gemeindeverwaltung ausgegeben. 

Selbstkontrolle

In der gemeinsam betriebenen Badi von Volken und Dorf wird ebenfalls auf Eigengebrauch gesetzt: Dort kennen sich die Einheimischen untereinander so gut, dass auswärtige Gäste sofort auffallen würden.

Zunehmende Regulation

Und in Rudolfingen bleibt die kleine, abgelegene Badi ganz bewusst unbeaufsichtigt und ohne Werbung – sie soll ein Ort für die Dorfgemeinschaft bleiben. Mit anderen Worten: Im Kanton Zürich wird der Zugang zu öffentlichen Badeanlagen zunehmend reguliert – mit dem Ziel, den vorhandenen Raum vor Überfüllung zu schützen und die Interessen der lokalen Bevölkerung zu wahren.

tre