Im August 2023 liess eine 32-jährige Frau in Ausserschwyz beim Kochen eine Pfanne mit Öl unbeaufsichtigt auf der eingeschalteten Herdplatte stehen, weil sie kurz ins Badezimmer zu ihren Kindern ging. Das erhitzte Öl entzündete sich, worauf es in der Küche zu einem Brand kam. Die Frau trug die brennende Pfanne auf den Balkon und verletzte sich dabei leicht. Ihr Ehemann konnte den Brand nicht selbst löschen, weshalb die Feuerwehr gerufen wurde.
Verhalten als fahrlässig bewertet
Am Gebäude, der Wohnung und am Inventar entstand ein Schaden von insgesamt rund 46'500 Franken. Die Staatsanwaltschaft wertete das Verhalten als fahrlässig: Die Frau hätte gemäss allgemeiner Lebenserfahrung erkennen müssen, dass das Öl sich entzünden kann – besonders bei hoher Hitze und geringer Ölmenge.
Bedingte Geldstrafe und Busse
Per Strafbefehl wurde sie wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst verurteilt: zehn Tagessätze à 30 Franken (bedingt, mit zweijähriger Probezeit), eine Busse von 300 Franken sowie Verfahrenskosten von 1400 Franken. Total muss sie 1700 Franken bezahlen.