Ein Mann aus der March wurde wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischen Materials verurteilt. Das Bezirksgericht March sprach eine bedingte Geldstrafe von 15 600 Franken und eine Busse von 3900 Franken aus, verzichtete jedoch auf ein Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen.
Lebenslanges Tätigkeitsverbot
Das Kantonsgericht reduzierte die Strafe, verhängte aber ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot. Dagegen wehrte sich der Mann vor Bundesgericht. Dieses stützte jedoch das Urteil: Die Taten seien nicht leicht zu werten, auf teils sehr jungen Opfern sei kein echter Reue gezeigt worden. Die Strafe diene als klare Grenze gegenüber dem Verharmlosen von Kinderpornografie. Auch die Busse sei angemessen. Der Mann habe durch sein Verhalten eine Nachfrage nach verbotenen Inhalten geschaffen. Das Tätigkeitsverbot sei zwingend, da kein Bagatellfall vorliege.
Die Beschwerde wurde abgewiesen, dem Mann wurden 3000 Franken Gerichtskosten auferlegt.
Urteil 6B_25/2024 vom 7. Mai 2025