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Kanton
15.07.2025

Krankenkassen blockieren neue Schwyzer Spitalliste

Bild: Archiv
Der Verband der Krankenversicherungen (prio.swiss) führt gerichtlich Beschwerde gegen die neue Schwyzer Spitalliste. Eine Premiere. Beim Kanton schüttelt man den Kopf, denn die Vorwürfe von prio.swiss seien falsch.

 Anfang Juli hat der Schwyzer Regierungsrat die neuen kantonalen Spitallisten in Kraft gesetzt. Darin ist festgelegt, welche Spitäler und Kliniken einen Leistungsauftrag erhalten und damit berechtigt sind, zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abzurechnen und für die Behandlung von Patienten aus dem jeweiligen Kanton einen Kantonsbeitrag zu erhalten. Die grosse Bereinigung der Listen wird nur gut alle zehn Jahre gemacht.

Spitalplanung zu wenig interkantonal ausgelegt

Soweit, so gut – oder eben nicht. Seit letztem Jahr gilt in der Schweiz das Verbandsbeschwerderecht für die Spitalplanung. Dieses Recht nutzt nun der Verband der Krankenversicherungen prio.swiss. Er bemängelt, dass die Schwyzer Spitalplanung zu wenig interkantonal ausgelegt worden sei und damit «nicht bundesrechtskonform ». Darum hat der Verband Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, wie es in einer Mitteilung von Freitag heisst. Der Verband macht darin den Schwyzer Behörden verschiedene Vorwürfe.

Regierungsrat zeigt Unverständnis

Regierungsrat Damian Meier weist diese ab. «Wir können nur den Kopf schütteln», erklärt der Schwyzer Gesundheitsdirektor auf Anfrage. Die Spitalplanung sei wie bisher erfolgt. Seine Erklärung zur Beschwerde: «Prio.swiss als neuer und grosser Verband der Krankenversicherungen nutzt die Gelegenheit und versucht, mit seiner Beschwerde ein Exempel am Beispiel des Kantons Schwyz zu statuieren.» Die Vorwürfe könnten auch den anderen Kantonen gemacht werden.

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Martin Risch, Redaktion March24 & Höfe24