Die Bewilligungspraxis für Bauten im Gewässerschutzbereich Au ist nicht zum ersten Mal der Zankapfel zwischen Kanton und Gemeinden. «Was ist überhaupt noch möglich auf einem Grundstück? », erregte sich der Altendörfler Gemeindepräsident Beat Keller, als das kantonale Amt für Umwelt und Energie (AfU) eine «Praxisänderung» bei der Bewilligung für Bauten unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels bekannt gab. Galten seine und die Sorge seines Lachner Kollegen Emil Woodtli vor allem privaten Bauherren, trifft es nun ein Projekt von unbestritten öffentlichem Interesse. Der Regierungsrat entzieht dem Abwasserverband Höfe die Baubewilligung für die dringend benötigte Sanierung der ARA Höfe in Freienbach. Die Begründung: Dem Grundwasserschutz sei nicht genügend Rechnung getragen.
Fall landet vor Verwaltungsgericht
Der Abwasserverband Höfe reagiert überrascht und veröffentlicht eine Medienmitteilung, in welcher er vor hohen Kosten sowie Betriebsausfällen warnt und das Vorgehen des Regierungsrats infrage stellt. «Das Verhalten des Regierungsrats ist unverständlich», sagt etwa die Geschäftsführerin Karin Thum. Sie findet den Entscheid aus verschiedenen Gründen fragwürdig. Zwischen die Fronten gerät auch das AfU, welches das Projekt bereits bewilligt hatte. Der Abwasserverband zieht den Entscheid des Regierungsrats nun ans Verwaltungsgericht weiter.