Das Thema Wolf erhitzt im Kanton Schwyz die Gemüter weiterhin. Im Mai hatte sich ein Wolf in der March wiederholt dem Siedlungsgebiet genähert und zuletzt wenig Scheu vor einem Landwirt gezeigt. Der Regierungsrat hatte daraufhin am 9.Mai eine 60-tägige Abschussbewilligung in einem klar definierten Perimeter verfügt, diese aber am 11. Juni sistiert
Scharfe Kritik
Für seine Kommunikation bezüglich der am 11. Juni sistierten Abschussbewilligung erntet der Regierungsrat in einer Kleinen Anfrage scharfe Kritik: Er solle irreführend kommuniziert und die Verantwortung an den Bund abgeschoben haben. Das Umweltdepartement wehrt sich. In der Mitteilung vom 11.Juni sei zwar von einem Abschussperimeter die Rede, aber nicht davon, dass der Bund diesen definiert habe.
Bei Rudelbildung entscheidet der Bund
Im Weiteren legten Bilder aus einer Fotofalle im Rahmen eines erweiterten Monitorings nahe, dass eine Wölfin in der Nähe des Abschussperimeters Junge geworfen habe. Deshalb könnte eine Rudelbildung stattfinden. Da für die Regulierung von Rudeln eine Zustimmung des Bundesamt für Umwelt (Bafu) erforderlich ist, hätte ein Abschuss unter diesen Umständen gegen Bundesrecht verstossen.