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Freizeit
21.06.2025

Mit Kindern ins Ausland fliegen

Polizeiauto am Flughafen. (Symbolbild)
Polizeiauto am Flughafen. (Symbolbild) Bild: Kantonspolizei Zürich
Auch Minderjährige können ohne Begleitung oder in Begleitung von Personen, die nicht die Eltern sind oder nicht über die elterliche Sorge verfügen, in die Schweiz ein- oder ausreisen. Bei der Grenzkontrolle am Flughafen Zürich schenkt die Kantonspolizei aber dem Schutz von Minderjährigen besonderen Beachtung.

Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt allein reisenden Minderjährigen, eine von den Eltern oder der sorgeberechtigten Person unterschriebene Einverständniserklärung mitzuführen. Darin sollten die Personalien und Telefonnummern der Erlaubnisgeber sowie Angaben zu Reisedatum, Reiseziel, Reisedauer und Reisegrund enthalten sein.

Begleitung durch Dritte

Reist das Kind nicht allein, ist es ratsam, dass die begleitende Person eine Passkopie des anderen Elternteils oder beider Eltern mit sich führt, falls sie nicht selbst Sorgeberechtigte ist. Zudem sollte die telefonische Erreichbarkeit der Eltern oder Erziehungsberechtigten zum Zeitpunkt des Grenzübertritts gewährleistet sein. Die Kantonspolizei stellt kein spezielles Formular zur Verfügung und schreibt keine besonderen Formvorschriften vor. Die Erklärung kann formlos, zum Beispiel in Briefform, verfasst werden.

Rechtliche Grundlagen und Schutzmassnahmen

Die vertiefte Kontrolle minderjähriger Reisender erfolgt im Rahmen der Verpflichtungen aus dem Haager Übereinkommen zum Schutz vor Kindesentführung. Dabei wird überprüft, ob Eltern oder sorgeberechtigte Personen die Auslandsreise genehmigt haben und ob Begleitpersonen dazu berechtigt sind.

Reisevollmacht im Ausland

Ob bei der Einreise in andere Länder eine Reisevollmacht nötig ist, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Es empfiehlt sich, dies bei den zuständigen Behörden oder Botschaften zu erfragen. Manche Länder verlangen zudem eine notarielle Beglaubigung oder eine Bestätigung durch ein Konsulat.

Zürioberland24/gg