Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt allein reisenden Minderjährigen, eine von den Eltern oder der sorgeberechtigten Person unterschriebene Einverständniserklärung mitzuführen. Darin sollten die Personalien und Telefonnummern der Erlaubnisgeber sowie Angaben zu Reisedatum, Reiseziel, Reisedauer und Reisegrund enthalten sein.
Begleitung durch Dritte
Reist das Kind nicht allein, ist es ratsam, dass die begleitende Person eine Passkopie des anderen Elternteils oder beider Eltern mit sich führt, falls sie nicht selbst Sorgeberechtigte ist. Zudem sollte die telefonische Erreichbarkeit der Eltern oder Erziehungsberechtigten zum Zeitpunkt des Grenzübertritts gewährleistet sein. Die Kantonspolizei stellt kein spezielles Formular zur Verfügung und schreibt keine besonderen Formvorschriften vor. Die Erklärung kann formlos, zum Beispiel in Briefform, verfasst werden.