
Ehemaliges Restaurant ist in der falschen Zone


Bis Mitte Oktober fand das Mitwirkungsverfahren für den Teilnutzungsplan Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg (SSB) statt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden nun ausgewertet und der Teilnutzungsplan bereinigt. Der Entscheid über die Umzonung in Biberbrugg kommt zum Schluss vors Feusisberger Volk.
Worum geht es?
Um Biberbrugg zum zweiten grossen kantonalen Verwaltungsstandort neben Schwyz zu machen, sind Umzonungen nötig. Namentlich müssen zwei Parzellen von der Wohn- und Gewerbezone (WG3) in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen umgezont werden. Ausserdem muss das Waldareal auf den benachbarten Parzellen gerodet und ebenfalls in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen eingezont werden. Für die Waldfläche von knapp 850 Quadratmetern wurden bereits drei Flächen für den Realersatz entlang der Biber und Alp gefunden. Dort soll die gleiche Waldfläche, die wegen des Sicherheitsstützpunkts verschwindet, wieder aufgeforstet werden.
Als dritter Punkt muss auch das Baureglement der Gemeinde Feusisberg angepasst und ein Artikel allgemeiner formuliert werden.
Mehr Parkplätze nötig
Die Erschliessung des vergrösserten Sicherheitsstützpunktes ist im Teilnutzungsplan ebenfalls ein Thema. Durch den nahen Bahnhof Biberbrugg ist die ÖV-Erschliessung sehr gut. Trotzdem ergibt sich durch die vielen neuen Stellen in Biberbrugg ein erhöhter Parkplatz-bedarf. Man rechnet mit 224 zusätzlich benötigten Parkfeldern.
Es wurde ebenfalls ein Lärmgutachten verfasst. Dazu wurden drei mögliche Bebauungstypologien visualisiert. Alle verfügen über mindestens zwei neue Bauten, wobei für die grössere mit sieben, für die kleinere mit vier Geschossen gerechnet wird. Die massgebenden Grenzwerte betreffend Lärm sollten eingehalten werden können, heisst es im Gutachten.
Zeitplan verschiebt sich
Parallel zum Teilnutzungsplan läuft die Planung ebenfalls weiter. Im Februar 2019 erteilte der Kantonsrat den Planungskredit von 4,1 Mio. Franken für den neuen Standort. Die Grobkostenschätzung rechnete für die Erweiterung mit Kosten von 60 Mio. Franken. Nicht darin enthalten sind Beträge für die Zellenerweiterung (circa 6 Mio. Franken), den Neubau für das Parkhaus (4 Mio. Franken) und den Umbau des bestehenden SSB (circa 1,5 Mio. Franken). Diese Investitionen sind optional oder könnten auch zeitlich verzögert getätigt werden.
Vergangenen Februar nahm das Projekt mit der öffentlichen Ausschreibung der Planungsarbeiten eine weitere Hürde. Die Präqualifikation der zwölfköpfigen Jury hat jedoch aufgrund der Corona-Situation erst im Verlaufe des Sommers stattgefunden. «Wann sich die Jury erneut trifft, ist offen», sagt Bruno Rüttimann, Projektleiter Hochbauamt Schwyz. Aufgrund der aktuellen Situation werde eine Videokonferenz geprüft.
Deshalb kann Rüttimann aktuell keine Aussage zur zeitlichen Verschiebung des gesamten Projekts nach hinten machen. Man sprach früher bereits vom Bezug der Räumlichkeiten im Jahr 2026.