Der Wald bietet Erholungssuchenden eine gesundheitsfördernde Umgebung in einem natürlichen Ökosystem. Das milde Klima, die frische Luft und der kühlende Schatten tragen positiv zur körperlichen und geistigen Gesundheit bei. So laden auch die Wälder in Wetzikon zum Aufenthalt ein. Doch bei der Nutzung gilt es einiges zu beachten.
Rechte und Pflichten
In der Schweiz gilt das Recht, den Wald zu betreten, wobei dieses Recht mit Verantwortung verbunden ist. Waldbesuchende sind verpflichtet, respektvoll mit diesem wertvollen Ökosystem umzugehen, um seinen Erhalt zu sichern. Gleichzeitig gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Das Waldgesetz sieht keine Pflicht zur Bewirtschaftung des Waldes vor – ausser im Schutzwald –, weshalb das Verhalten und die Ausrüstung den Gegebenheiten der Natur angepasst werden müssen. Waldbesuchende tragen auch das Risiko waldtypischer Gefahren.
Gefahren im Wald
«Gefahren im Wald sind zum Beispiel herabfallende Äste nach Stürmen, nach einem Blitzeinschlag oder starkem Schneefall», erklärt Stefan Burch, Förster und Verantwortlicher für die Wälder in Wetzikon. Dadurch würden Bäume instabil und können zu einer Gefahr für Waldbesuchende werden. Gerade bei Sommerstürmen könne es schnell gehen. Darum rät er eindringlich, den Wald während und direkt nach solchen Naturereignissen nicht zu betreten.
«Sicherer ist man auch, wenn man auf den Wegen im Wald bleibt und nicht abseits geht.» Zusätzlich ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass der Wald zunehmend von Klimawandel und Schädlingsbefall betroffen ist.