Der Gemeinderat Reichenburg hat das bereinigte Verzeichnis der öffentlichen Wege mit privater Unterhaltspflicht beschlossen. Gemäss §5 des kantonalen Gesetzes über die öffentlichen Wege mit privater Unterhaltspflicht werden das bereinigte Verzeichnis und die zugehörigen Pläne zur Einsicht öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage dauert 30 Tage von der ersten Veröffentlichung an.
- Erste Veröffentlichung, 13. Juni 2025
- Zweite Veröffentlichung, 20. Juni 2025
Während der Auflagefrist können Einsprachen gegenüber Neuaufnahmen bisher nicht aufgeführter Wege und gegen die Nichtaufnahme oder Abänderung bisher aufgeführter Wege erhoben werden. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zu richten und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.