Ziel ist es, bestehende steuerliche Benachteiligungen – insbesondere für verheiratete Zweitverdienende – abzubauen und die Erwerbstätigkeit zu fördern. Der Kinderabzug bei der Bundessteuer wird neu auf beide Elternteile aufgeteilt; eine Übertragung zwischen Partnern wurde abgelehnt.
Kompromiss gegen Ausfälle
Ein Kompromiss beim Steuertarif senkt die erwarteten Ausfälle auf 600 Millionen Franken. Das Gesetz dient als indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeitsinitiative der FDP Frauen, die bei erfolgreicher Umsetzung voraussichtlich zurückgezogen wird. Die Diskussion um die Heiratsstrafe bleibt politisch weiterhin aktuell.