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Umwelt und Energie
01.06.2025
30.05.2025 16:02 Uhr

Krach unter dem Dach – wenn der Marder einzieht

Ein Marder auf nächtlicher Futtermission im Garten.
Ein Marder auf nächtlicher Futtermission im Garten. Bild: Martin Bruhin
Der Ruf des Marders ist nicht der beste. Dabei leistet das kleine Raubtier wertvolle Arbeit für unser Ökosystem. Dennoch ist er für viele ein Störenfried, der besonders in den Monaten Mai und Juni aktiv ist.

In letzter Zeit schrecke ich des Öfteren mitten in der Nacht auf. Laute Geräusche wecken mich aus dem Tiefschlaf. Poltern, Krabbeln und Quietschgeräusche dringen von draussen durch das offene Fenster ins Schlafzimmer. Woher kommen sie? Und noch viel wichtiger, von wem? Eine Wildtierkamera schafft Abhilfe. Schnell ist die Ursache gefunden: Eine Marderfamilie hat es sich unter dem Dach gemütlich gemacht.

«Der Steinmarder kann in Einzelfällen an Fahrzeugen und Gebäuden erheblichen Schaden anrichten», sagt Rinze Zgraggen, Abteilungsleiter Jagd und Wildtiere des Amts für Wald und Natur. Ein generelles Problem mit dieser Tier-art bestehe aber im Kanton Schwyz nicht. «Viel eher sollte der Steinmarder auch als Nützling gesehen werden, der Populationen von Kleinnagetieren in Schach halten kann», betont er.

Es drohen hohe Bussen und Freiheitsstrafen

Dennoch: «Falls ein Marder im Dach oder Estrich wohnt und dort nicht geduldet wird, muss er zuerst aus seiner Behausung vertrieben werden», so Zgraggen. Als erste Ansprechperson sei dafür der gebietszuständige Wildhüter zu kontaktieren. Dieser kann beratend zur Seite stehen. Aber auch ortsansässige Jäger können laut Zgraggen gute Dienste leisten. Im Fahrzeugbereich reichen oft elektronische oder geruchliche Vergrämungsmassnahmen, um Marder fernzuhalten. Gehe es aber um grössere Massnahmen an Gebäuden, seien externe Fachpersonen die besten Ansprechpartner.

Wichtig zu beachten ist aber: Für den Steinmarder gibt es eine Eidgenössische Schonzeit vom 16.Februar bis 31.August. «In dieser Zeit darf er weder gejagt noch gefangen werden. Ebenfalls sind Vergrämungen in der Zeit der Aufzucht sehr kritisch zu betrachten », hält Zgraggen fest. Ohnehin dürfen Laien laut Zgraggen Marder weder fangen noch töten. Wer dennoch unberechtigt jagt oder jagdbare Tiere tötet oder fängt, muss mit einer Busse von bis zu 20 000 Franken rechnen – in schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Das gilt auch bei anderen Wildtieren.

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Den ganzen Bericht findest du im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 30. Mai 2025. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung:

Martin Bruhin, Redaktion March24 & Höfe24