Im Mai letzten Jahres hielt es ein 22-jähriger Ausserschwyzer für eine gute Idee, abends gegen den Willen der Berechtigten, dem katholischen Pfarramt Heilig Kreuz, die Baustelle bei der Pfarrkirche am Kirchplatz in Lachen zu betreten. Er wusste, dass er das nicht hätte tun dürfen.
Der Beschuldigte kam der mehrfachen Aufforderung der Polizei, die Örtlichkeit zu verlassen, nicht nach und verblieb vor Ort. «Aufgrund dessen begleitete ihn der Polizist an den Armen haltend weg von der Kontrollstelle, wobei sich der Mann losriss und dem Polizisten eine brennende Zigarette gegen den Kopf warf. Dazu teilte er dem Polizisten mit, dass er eines Tages zurückkommen und ihn abstechen werde.
Strafe, Busse, Kosten
Per Strafbefehl wurde er zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt, bei einer Probezeit von fünf Jahren. Drei Tagessätze davon wurden bereits durch erstandene Haft geleistet. Hinzu kommt eine Busse von 1'450 Franken, sowie die Verfahrenskosten über 8'960 Franken. Busse und Kosten, gesamt 9'710 Franken, sind gleich zu bezahlen.