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Kanton
20.05.2025

Nur Reiche würden profitieren

Bild: Canva
Kapitalleistungen aus der Vorsorge sollen im Kanton Schwyz tiefer besteuert werden. Die Regierung räumt unumwunden ein, dass davon nur die Reichen profitieren würden. Die SP wehrt sich gegen das Ansinnen.

Im September 2023 erklärte das Schwyzer Kantonsparlament ein Postulat für erheblich, wonach der Kanton steuerlich ins vordere Drittel aufrücken soll. Die Regierung schlug vor, den Maximalsteuersatz für Kapitalleistungen (v. a. 2. und 3a-Säule) von 2,5 auf 1,8 % zu senken – zur Entlastung hoher Bezüge. Laut Regierung profitieren davon nur Ehepaare mit Bezügen über 1 Mio. Fr. bzw. Alleinstehende über 500 000 Fr.

SP kritisiert Vorhaben

SP-Kantonsrätin Bianca Bamert Sopko und Kantonsrat Elias Studer kritisieren die Vorlage in einer Intepellation als ungerechtfertigte Bevorzugung der Reichsten. Die jährlichen Steuerausfälle von rund 4 Mio. Fr. müssten die breite Bevölkerung tragen. 2021 lagen 4045 Bezüge unter 200 000 Fr., nur 89 über 1 Mio. Die Regierung räumt ein, dass die Senkung vor allem sehr Vermögenden nützt. Laut Bundesamt für Statistik haben 50 % der Bevölkerung weniger als 170 000 Fr. an Vorsorgeguthaben.

Daniel Koch, Redaktion March24 & Höfe24