Jetzt geht es auch in Bilten wieder los: Der Regierungsrat plant 12 Windräder, mehr als doppelt so viele wie die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) mit ihrem Projekt, das 2019 durch die Entscheidung des Landrates gestoppt wurde. Vorausgegangen waren damals eine breite und intensive öffentliche Diskussion und ein massiver Widerstand aus der Bevölkerung. Im Landrat stimmte schlussendlich eine deutliche Mehrheit mit Stimmen aus fast allen Parteien für die Streichung der Windenergiezone Bilten.
Demokratische Entscheidung umgestossen
Diese demokratische Entscheidung über den Richtplan hat jetzt der Regierungsrat nach nur wenigen Jahren umgestossen und hat die Windzonen-Leiche wieder ausgegraben, wobei das Gebiet jetzt sogar noch vergrössert wurde.
Regierungsrat 2018: Keine Windräder im Siedlungsgebiet
Wichtig zu wissen: An der Sachlage und den Eignungsvoraussetzungen hat sich bezüglich Windzone nichts geeignet. Der Regierungsrat hat 2018 die Windzone aus dem Richtplan mit folgender Begründung gestrichen:
- Im Einzugsbereich von Siedlungen sollen keine neuen Windenergieanlagen erstellt werden.
- Eine Windenergieanlage verunmöglichet auf lange Sicht die Siedlungsentwicklung.
- Anlagen im Bereich von Siedlungsgebieten widersprechen den Zielen des Entwicklungsplans 2020 bis 2030.
- Gemäss diesem will der Kanton Glarus Menschen aus anderen Regionen gewinnen und er sorgt für eine intakte Landschaft und nachhaltig genutzte Erholungs- und Freizeitgebiete.
Bei der Entscheidung über die Eignung eines Gebietes ist der Kanton souverän. Die jetzige Planung berücksichtigt das Wohl und die Interessen der Bevölkerung und der Gemeinde überhaupt nicht mehr als Kriterien. Das ist stossend, denn die Gemeinde Glarus Nord wird durch die geplanten Windräder massiv beeinträchtigt.
Bund fordert keine Windenergie vom Kanton Glarus
Glarus ist kein Windkanton. Der Kanton Glarus produziert aber schon heute mehr Strom aus erneuerbaren Quellen, nämlich Wasserkraft, als er verbraucht. Der Bund verlangt im Konzept Windenergie nicht zwingend eine Nutzung der Windenergie (der vorgegebene Rahmen ist 0 bis 60 GWh/Jahr. Die Ausweisung im Richtplan ist daher eine freiwillige Fleissarbeit des Regierungsrates für die Obrigkeit in Bern!
Irreführung der Bevölkerung und Falschdarstellungen
Entgegen den öffentlichen Aussagen ist die Festlegung eines Eignungsgebietes im Richtplan die einzige politische Entscheidung im Planungsprozess. Seit dem Stromgesetz kann danach praktisch immer gebaut werden, d. h. die SAK könnte das Projekt weiterführen und bald würden die Bagger auffahren. Und zukünftig soll der Kanton das Plangenehmigungsverfahren durchführen und es ist zu befürchten, dass die Gemeinden nichts mehr mitzuentscheiden haben. Wer sich gegen die Windkraftanlagen in Bilten wehren will, der muss das daher jetzt machen!
In der Werbebroschüre des Kantons für die Windenergie finden sich Falschdarstellungen, die von der Windindustriepropaganda übernommen wurden und die negativen Auswirkungen schönreden, davon nur drei Beispiele:
- «Windräder sind leise»: falsch, sie emittieren Lärm bis 105 db(A) auf Nabenhöhe, so laut wie Motorsäge oder Presslufthammer.
- «Wirtschaftlich»: falsch, die Anlagen können nur mit massiver Förderung (60% der Investitionskosten; Haldenstein: Vergütung bis über das Vierfache des Marktwertes)
- «Schutz für Vögel und Fledermäuse»: falsch, Vögel werden getötet, vor allem Segelgleiter wie Störche oder Milane. Die Vogelwarte Sempach hat für den Windpark Peuchapatte (JU) in einer aufwendigen Untersuchung 20.7 Schlagopfer pro Jahr und Windrad festgestellt.
Linthebene wird mit 28 Windrädern zur Industriezone degradiert
Mit den 12 geplanten Windrädern in Bilten ergeben sich mit dem Schwyzer Teil der Linthebene (10) und Schänis (SG, 6) insgesamt 28 Windräder in der Linthebene. Das bedeutet eine grossflächige Zerstörung und Entwertung der Linthebene!
Der Verein LinthGegenwind ruft daher die Bevölkerung von Bilten, ganz Glarus und der gesamten Linthebene auf,
- Besuchen Sie die Informationsveranstaltungen am 21. Mai 2025, 19:30 Uhr, (Lintharena Näfels) und am 2. Juni 2025, 19:30 Uhr, (Gemeindezentrum Schwanden).
- Beteiligen Sie sich an der Mitwirkung zum Richtplan Windenergie und erheben Sie Einwendungen.
- Unterzeichnen Sie die beiden eidg. Volksinitiativen von Freie Landschaft Schweiz zum Schutz des Waldes und der Gemeindedemokratie vor Windkraftanlagen (nur noch bis Ende Juni).