Grund für die Massnahme sind diverse Sichmteldungen und eine «Nahbegegnung mit einem Landwirt» auf dem Gemeindegebiet von Schübelbach und Vorderthal. Das Tier habe sich gemäss der Staatskanzlei des Kantons Schwyz in der Vergangenheit in der Nähe von Siedlungen und landwirtschaftlichen Betrieben aufgehalten.
Wolf offenbar verschwunden
Nun schreibt der Verein «CHWOLF»: «Gemäss unserem Informationsstand hat sich der Wolf bei allen bisherigen Sichtungen völlig unauffällig verhalten. Dies wurde auch in verschiedenen Interviewaussagen von der Wildhut und dem Kanton bestätigt.
Die sofortige Abschussverfügung beruht also einzig auf einer vom Betroffenen geschilderten Nahbegegnung, bei der sich der Wolf dem Landwirt auf eine Distanz von 20 Meter angenähert und die Zähne gezeigt haben soll. Nachdem sich der Landwirt bemerkbar gemacht habe, sei der Wolf verschwunden.
Bewilligung nicht legitim?
Der Verein macht geltend, dass laut der Jagdverordnung (JSV) eine sofortige Abschussbewilligung nur bei wiederholten Vorfällen legitim sei. Dies sei hier nicht der Fall: «Eine einzige Situation, die auf einer scheinbar schwierig zu verifizierenden Aussage eines Betroffenen beruht und von der keine Gefahr für den Menschen ausging - die Situation wurde vom Wolf durch umgehendes Verschwinden aufgelöst»
Weitere Abklärungen
«CHWOLF» werde den Vorfall nun genau durchleuchten um zu klären, ob der Vorfall genügend seriös abgeklärt wurde und die Erteilung einer sofortigen Abschussverfügung gerechtfertigt sei.