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Keine Grundlage für Wolfabschüsse

Laut dem Umweltdepartement fehlen die rechtlichen Voraussetzungen, um den Wolf zum Abschuss freizugeben.
Laut dem Umweltdepartement fehlen die rechtlichen Voraussetzungen, um den Wolf zum Abschuss freizugeben. Bild: Keystone
Trotz wiederholter Wolfssichtungen in Ausserschwyz und politischem Druck sieht der Kanton Schwyz derzeit keinen Spielraum für Abschüsse.

Im Kanton Schwyz wird verstärkt eine Regulierung des Wolfsbestands gefordert. SVP-Kantonsrat Samuel Lütolf stellte eine Kleine Anfrage zur fehlenden Abschussbewilligung. Obwohl das kantonale Jagdgesetz seit 2024 entsprechende Massnahmen erlaubt, lehnt der Regierungsrat diese ab. Laut Umweltdepartement fehlt die rechtliche Grundlage:

Keine Abschüsse trotz wachsender Wolfssichtungen

Die beobachteten Wölfe zeigen weder aggressives Verhalten noch verursachen sie erheblichen Schaden. Zwei Wölfe wurden zwar gesichtet, ein Rudel besteht jedoch nicht – eine Voraussetzung für Regulierungsmassnahmen. Bei veränderter Lage sollen sofort Massnahmen ergriffen werden.

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Irene Lustenberger, Redaktion March24 & Höfe24