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Auto & Mobil
19.04.2025
19.04.2025 12:22 Uhr

Rechts überholen und drängeln

Bild: krone.at
Ein 25-Jähriger wurde wegen einer Reihe gefährlicher Manöver zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

 Ein heute 25-Jähriger aus dem Kanton St.Gallen war im März 2023 mit einer gefährlichen Slalom-Tour auf der A3 unterwegs. Gegen 20.30 Uhr lenkte er sein Auto von Benken auf das Reichenburger- Kreuz, um auf die Autobahn A3 Richtung Zürich einzuspuren. Neben dem Beschleunigungsstreifen fuhr links von ihm auf der Normal-spur ein Auto. Dieses überholte er kurzerhand rechts, spurte ein, wechselte auf die Überholspur und beschleunigte zuerst auf 155 und später kurzzeitig auf 187 km/h. Danach setzte er seine Fahrt über rund sechs Kilometer mit 153 km/h fort.

Agressiv auffschliessen und «ausbremsen»

Andere Verkehrsteilnehmer scheint der Beschuldigte als blosse Verkehrshindernisse gesehen zu haben: Denn er schloss zackig zu einem Personenwagen auf der Überholspur auf und betätigte dreimal die Lichthupe. Der andere liess sich aber nicht hetzen und gab die Spur nicht frei. Woraufhin der 25-Jährige kurzerhand nach rechts auf die Normalspur ausscherte – vermutlich ohne zu schauen – woraufhin er einem anderen Fahrzeug direkt vor die Front fuhr. Mittlerweile hatte der andere Fahrzeuglenker den Beschuldigten erreicht und setzte sich vor ihn auf die Normalspur. Das veranlasste den Beschuldigten, aggressiv zu ihm aufzuschliessen, ihn zu überholen und mit 133 Sachen ganz knapp vor ihm wieder auf die Normalspur zu wechseln.

Bedingte Geldstrafe

Eine Reihe höchst gefährlicher Aktionen, befand die Staatsanwaltschaft und verurteilte den jungen Mann per Strafbefehl wegen vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen, mehrfacher vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln durch ungenügenden Abstand beim Hintereinanderfahren und beim Wiedereinbiegen, vorsätzlicher Verletzung der Verkehrsregeln durch Rechtsvorbeifahren auf einem Beschleunigungsstreifen der Autobahn und missbräuchlicher Abgabe von Warnsignalen zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Franken – bei zwei Jahre Probezeit. Zwei Tagessätze gelten durch erstandene Haft als geleistet.

Hinzu kommen eine Busse über 1800 Franken und Verfahrenskosten in der Höhe von insgesamt 15382 Franken. Davon werden ihm 14601 Franken auferlegt. Seine amtliche Verteidigung wird mit 5059 Franken entschädigt – diese gehen einstweilen auf die Staatskasse. 

Franziska Kohler, Redaktion March24 & Höfe24