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Kanton
06.04.2025

Aufheulende Motoren: erlaubt oder verboten?

Bild: Unsplash: HamZa NOUASRIA
Die Tage werden wieder länger, das Wetter wärmer. Für viele Motorradfahrer hat die Töffsaison schon gestartet. Ein paar wenige fallen dabei mit lauten, aufheulenden Motoren auf. Doch ist das eigentlich erlaubt? Und was müssen Fahrzeuglenker beachten?

Besonders an schönen Tagen ruft die Freiheit und viele Motorradfahrerinnen und Autofahrer unternehmen eine Ausfahrt. Doch nicht alle nehmen dabei Rücksicht auf ihre Mitmenschen. Einige setzen ihre Maschinen gezielt ein, um mit lauten Motoren aufzufallen – und genau das stört nicht nur viele Anwohnerinnen und Anwohner, sondern sorgt auch immer wieder für Diskussionen.

Doch sind aufheulende Motoren ein Kavaliersdelikt oder ein tatsächliches Vergehen? Wir haben bei der Kantons-polizei Schwyz nachgefragt.

Anzeige wegen Lärm

Wer mit seinem Fahrzeug unnötigen Lärm erzeugt, der kann von der Polizei tatsächlich verzeigt werden. «Nach dem Strassenverkehrsgesetz hat der Fahrzeugführer jede vermeidbare Belästigung von Strassenbenützern und Anwohnern unter anderem durch Lärm zu unterlassen», sagt Roman Gisler, Chef Kommunikation, von der Kantonspolizei Schwyz.

Vor allem hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf und beim Fahren in niedrigen Gängen sind untersagt. Aber auch das Erzeugen von Knallgeräuschen durch Schalten oder abrupte Gaswegnahme und unnötiges Herumfahren in Ortschaften sind beispielsweise per Gesetz verboten.

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Den ganzen Bericht findest du im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 4. April 2025. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung:

Martin Bruhin, Redaktion March24 & Höfe24