Besonders an schönen Tagen ruft die Freiheit und viele Motorradfahrerinnen und Autofahrer unternehmen eine Ausfahrt. Doch nicht alle nehmen dabei Rücksicht auf ihre Mitmenschen. Einige setzen ihre Maschinen gezielt ein, um mit lauten Motoren aufzufallen – und genau das stört nicht nur viele Anwohnerinnen und Anwohner, sondern sorgt auch immer wieder für Diskussionen.
Doch sind aufheulende Motoren ein Kavaliersdelikt oder ein tatsächliches Vergehen? Wir haben bei der Kantons-polizei Schwyz nachgefragt.
Anzeige wegen Lärm
Wer mit seinem Fahrzeug unnötigen Lärm erzeugt, der kann von der Polizei tatsächlich verzeigt werden. «Nach dem Strassenverkehrsgesetz hat der Fahrzeugführer jede vermeidbare Belästigung von Strassenbenützern und Anwohnern unter anderem durch Lärm zu unterlassen», sagt Roman Gisler, Chef Kommunikation, von der Kantonspolizei Schwyz.
Vor allem hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf und beim Fahren in niedrigen Gängen sind untersagt. Aber auch das Erzeugen von Knallgeräuschen durch Schalten oder abrupte Gaswegnahme und unnötiges Herumfahren in Ortschaften sind beispielsweise per Gesetz verboten.