Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat eine Teilrevision des Steuergesetzes vor. Geplant ist eine Entlastung natürlicher Personen um 43 Mio. Franken. Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt durch eine Anpassung der Einkommenssteuerstufen um 10 %. Künftig soll dieser alle drei Jahre automatisch erfolgen.
Maximalsteuersatz auf Kaptitalleistungen soll sinken
Zusätzlich werden Sozialabzüge sowie bestimmte allgemeine Abzüge erhöht, um Familien und weitere Steuerpflichtige gezielt zu entlasten. Zur Stärkung der Steuerattraktivität wird der Maximalsteuersatz auf Kapitalleistungen auf 1.8 % gesenkt.
Ab 2026 in Kraft
Die geplante Reform stösst auf breite Zustimmung. Die erwarteten Mindereinnahmen verteilen sich auf Kanton, Bezirke und Gemeinden. Aufgrund der stabilen Finanzlage der öffentlichen Haushalte sei der Zeitpunkt für die Entlastung richtig gewählt. Die Änderungen sollen per 1. Januar 2026 in Kraft treten.