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Freiheitsstrafe wegen Mietwucher

Nicht selten werden auf Kosten von Menschen in Not zu hohe Mieten verlangt.
Nicht selten werden auf Kosten von Menschen in Not zu hohe Mieten verlangt. Bild: Pixabay: Jörg Möller
Das Bundesgericht in Lausanne hat eine Zürcherin wegen gewerbsmässigen Wuchers zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Frau verlangte zu hohe Mieten.

Die Verurteilte hatte 42 Personen, vorwiegend Geflüchtete, Zimmer zu massiv überhöhten Preisen vermietet. Laut Mieterverband ist dies kein Einzelfall. Gemäss einer Einschätzung gebe es allein in Zürich mehrere Hundert Mietverhältnisse, die den Straftatbestand des Wuchers erfüllten. Der Hauseigentümerverband hält die Zahlen für «aus der Luft gegriffen»

Auf Kosten der Schwachen

Die Vermieterin hatte 2016 drei grosse Wohnungen gemietet und die Zimmer zu Preisen weitervermietet, die 25 bis 158 Prozent über den ortsüblichen Zinsen lagen.

Zusätzliche Trennwände

In einer Zürcher Wohnung, die sie für 3850 Franken monatlich mietete, baute sie zusätzliche Trennwände ein, um mehr Zimmer zu schaffen. Diese vermietete sie für 900 bis 1260 Franken pro Raum, obwohl einige erhebliche Mängel aufwiesen, wie Schimmel und Schädlingsbefall.

Die Frau war während des Verfahrens im Kanton Zürich kurzzeitig in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat 88'000 Franken auf ihren Konten eingefroren, um die Verfahrenskosten zu decken.

Ausnutzen von Mietern in Not

Der Mieterverband sieht sich durch das Urteil bestätigt. Geschäftsführerin Linda Rosenkranz betont im «Tages-Anzeiger», das Gericht habe klargemacht hat, dass das Ausnutzen von Mietern in Not ein Verbrechen ist. Mietwucher sei ein weit verbreitetes Problem, das Urteil solle Betroffene ermutigen, sich zu wehren.

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