SVP-Kantonsrat Adolf Fässler fragte die Schwyzer Regierung in einer Kleinen Anfrage, ob sie die Kompetenz habe, die Eröffnung neuer Zahnarztpraxen einzuschränken, da er eine Überflutung durch ausländische Zahnärzte und Ketten befürchtet. Zudem wollte er die Entwicklung der Zahl der Zahnarztpraxen in Ausserschwyz seit 2015 wissen.
Zahl der Praxen hat sich verdoppelt
Das Departement des Inneren antwortete, dass Zahnärzte eine Berufsausübungsbewilligung brauchen, aber keine Betriebsbewilligung. Die Regierung kann keine Eröffnungen verhindern, solange die bundesrechtlichen Vorgaben erfüllt sind. Zuständig für Bewilligungen ist das Amt für Gesundheit und Soziales. Die genaue Anzahl Zahnarztpraxen ist unbekannt, aber die Berufsausübungsbewilligungen in Ausserschwyz stiegen von 45 (2015) auf 91 heute.