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Wie weiter mit der Axpo?

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: gl.ch
Die Eignervertreter der AXPO wollten den NOK-Gründungsvertrag durch ein neues Regelwerk, welches sich aus Statuten, einem Aktionärsbindungsvertrag und einer Eignerstrategie zusammensetzt, ablösen. Ein einstimmiger Beschluss ist dafür nötig.

Die AXPO Holding AG (AXPO) basiert auf dem NOK (Nordostschweizer Kraftwerke)-Gründungsvertrag aus dem Jahr 1914. Die Eigentümer der AXPO sind die Nordostschweizer Kantone (ZH, AG, AG, AI, AR, TG, SH, GL, ZG) respektive deren Elektrizitäts-werke. Die AXPO ist heute der grösste schweizerische Energiekonzern und auch die grösste Produzentin von Strom aus erneuerbaren Energien. Die Eignervertreter der AXPO wollten den NOK-Gründungsvertrag durch ein neues Regelwerk, welches sich aus Statuten, einem Aktionärsbindungsvertrag und einer Eignerstrategie zusammensetzt, ablösen. Das Konkordat des NOK-Gründungsvertrags kann nur durch einen einstimmigen Beschluss aufgelöst werden. 

Kontrolle der öffentlichen Hand gefordert

Dieses Vorhaben wurde in den Kantonen kritisch diskutiert, aber letztlich von allen zuständigen Parlamenten, Regierungen und Werken angenommen. In den Kantonen Aargau, Zürich und Schaffhausen, in denen das kantonale Parlament der Auflösung des NOK-Gründungsvertrages zustimmen musste, wurden im Rahmen der Vorlagen jeweils die kantonalen Gesetze angepasst, sodass diese nun Vorgaben für die Beteiligungen an der AXPO beinhalten. Gemeinsam fordern diese Kantone, dass versorgungsrelevante Kraftwerke, die Netze und Beteiligungen an Netzen unter Kontrolle der öffentlichen Hand verbleiben sollen. Diese drei Kantone besitzen zusammen 72.6 % der AXPO.

Die Stimmenden des Kantons Schaffhausen lehnten die Vorlage aber letztlich ab, weshalb das Reformvorhaben vorläufig gescheitert ist. Ein Hauptgrund war, dass der neue Aktionärsbindungsvertrag ein Ablaufdatum vorsah, nach welchem die AXPO oder versorgungsrelevante Teile an ausländische Eigentümerschaften hätten verkauft werden können.

Ablösung NOK-Gründungsvertrag sinnvoll

Die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) steht zu 83.32 % im Eigentum des Kantons St.Gallen. Die SAK hält eine Beteiligung von 12.5 Prozent an der AXPO Holding AG. Über das Eigentum an der SAK kann auch die Regierung an der Weiterentwicklung der AXPO mitwirken. 

Da es nach wie vor sinnvoll wäre, den NOK-Gründungsvertrag aus dem Jahre 1914 abzulösen, stellen sich uns vor diesem Hintergrund folgende Fragen:

  1. Welche Strategie verfolgt die Regierung des Kantons St.Gallen?
  2. Ist die Regierung bereit, sich aktiv dafür einzusetzen, dass die AXPO und ihre inländischen Stromproduktionsanlagen dauerhaft im Eigentum der schweizerischen öffentlichen Hand verbleiben? 
  3. Welches Vorgehen ist bezüglich Ablösung des NOK-Gründungsvertrages geplant und mit welchem Zeithorizont?
  4. Teilt die Regierung die Auffassung, dass es die Hauptaufgabe der AXPO sein soll, die Schweiz wirtschaftlich mit erneuerbarem Strom zu versorgen?
  5. Ist allenfalls eine Anpassung der Eigentümerstrategie der Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden für den SAK-Konzern angezeigt? 
SP-GRÜNE-GLP-Fraktion / Toggenburg24