Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Auto & Mobil
12.03.2025

Flughafen-Nachtruhe: «Geltende Gesetze werden seit Jahrzehnten missachtet»

Die Bürgerinitiative «Fluglärmsolidarität» will keine verkürzten Betriebszeiten, sondern setzt sich für die Einhaltung der geltenden Gesetze ein, die gemäss ihren Angaben seit langem verletzt werden. (Symbolbild)
Die Bürgerinitiative «Fluglärmsolidarität» will keine verkürzten Betriebszeiten, sondern setzt sich für die Einhaltung der geltenden Gesetze ein, die gemäss ihren Angaben seit langem verletzt werden. (Symbolbild) Bild: zVg
«Fluglärmsolidarität», die Bürgerinitiative für solidarische Fluglärmverteilung, setzt sich für die 7-stündige Nachtruhe ein und damit für die Einhaltung der jetzigen Regelung zur Nachtruhe.

«Der Flughafen Zürich expandiert mit Hilfe der Politik weiter. Geltende Gesetze, wie das kantonale Flughafengesetz, das sieben Stunden Nachtruhe verlangt, der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL), der Nachtflüge nur ausnahmsweise zulässt, sowie die Lärmschutzverordnung werden seit Jahrzehnte missachtet», schreibt die Bürgerinitiative in ihrer Mitteilung.

«Diese Gesetze sind Bundesgesetze, deren Vollzug den kantonalen Behörden obliegt. Die Behörden, insbesondere die Volkswirtschaftsdirektion mit Vetorecht im Verwaltungsrat, versagen seit Jahrzehnten», so die Initianten.

Anhörung am 1. April

Am 1. April 2025 werden die Urheber der Initiative bei der kantonsrätlichen Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) angehört. «Die Initiative verlangt nichts weiter, als die Einhaltung der jetzigen Regelung zur Nachtruhe. Neu sind aber die zulässigen Ausnahmen namentlich erwähnt, sodass Schlupflöcher wegfallen, welche die bisherigen Gesetze nutzlos machten», erklärt die Bürgerinitiative weiter. «Die Initiative verlangt keine Abschaffung des Flughafens, nicht einmal der Stopp der Kapazitätserhöhung oder den HUB, der nur ausländischen Interessen dient», betonen sie.

Fragwürdige Szenarien?

Doch derweil würden der Flughafen und deren Unterstützer alles versuchen, um die Initiative als ungültig zu brandmarken. Dazu würden Gründe angeführt, wonach das jetzige Flughafengesetz seit 1999 bereits illegal wäre. So würden Szenarien veröffentlicht, wonach 8000 Arbeitsplätze und 1,6 Mia. wirtschaftlichen Schaden entstünden, wenn die Nachflüge auf die gesetzliche Zeit vor 23 Uhr vorverlegt werden müssten.

Dazu werde eine Studie von Introplan aus dem Jahr 2017 zitiert. «Tatsächlich sind pro Flug gesamthaft rund 30-50 Mitarbeiter eingesetzt, die zur Bearbeitung der vorherigen Flüge sowieso im Einsatz sind. Bei der Vorverlegung der Flüge auf die reguläre Zeit entsteht kein wirtschaftlicher Schaden», so die Bürgerinitiative.

Kampf seit 20 Jahren

Seit nunmehr über 20 Jahre würden die Fluglärmorganisationen vergeblich für die Gesundheit und die Lebensqualität der Anwohner kämpfen. «Die kantonale Politik reagiert, wenn überhaupt, mit Scheinmassnahmen wie die Gebührenerhöhung von 4'000 Franken für Nachtflüge und der ZFI», heisst es in der Mitteilung weiter. Genf habe seit diesem Januar eine Gebühr über 40'000 Franken für verspätete Flüge eingeführt.

Der Flughafen schreie um seine Existenz und beklage die Auflagen. In Frankfurt z. B. seien alle Langstreckenflüge zwischen 21.50 Uhr und 22.20 Uhr geplant und würden in der Regel auch rechtzeitig abheben. Ausnahmen gebe es dort, wie sie mit der Initiative für Zürich vorgesehen seien.

Die Fluglärmsolidarität erfasse regelmässig eine Statistik der planmässig und vorsätzlich verspäteten Flüge. «Im Dezember 2024 waren dies 229 Flüge, im Januar 107 Flüge», so die Initianten.

«Chronische Missachtung von Gesetzen»

Drei Gesetze würden chronisch missachtet, so die Fluglärmsolidarität. Die Reaktion in Bern sei die bevorstehende Legalisierung der Nachtflüge als «Besitzstandserhalt» des Flughafens, die Entmachtung des Kantons bezüglich Baurecht zugunsten des Flughafens und die Erhöhung der Lärmgrenzwerte – entgegen der Empfehlung der Eidg. Kommission für Lärmbekämpfung. Der Bevölkerungsschutz bleibt ein zynisches Lippenbekenntnis und der Fluglärm überborde zunehmend.

«Trotzdem fördert der Kanton mit den Verdichtungsmassnahmen die Anzahl gesundheits-gefährdeter Anwohner. Stettbach und der Glattpark z.B. sind infolge der Wohnungsnot notgedrungen bewohnt. Während diesem unglaublichen Treiben hierzulande schützt Deutschland seit 20 Jahren seine Bevölkerung mit den Sperrzeiten.» Dieser Schutz stehe der Schweizer Bevölkerung nicht zu. «Die Politik hat versagt! Schliesslich geht es in Anbetracht der Gesetzesverstösse auch um die Rechtsstaatlichkeit, die alle Parteien interessieren müsste.»

Der Vorstand der Fluglärmsolidarität entschied im Dezember 2023, eine Revision des Flughafengesetz 748.1 zu lancieren, damit eine verbindlichere Nachtruhe von 23.00–06.00 Uhr respektiert wird. Diese werde tagtäglich missachtet. Mit der Revision sollen die möglichen Ausnahmen neu genau definiert werden, welche Ausnahmen nach 23.00 bis 24.00 Uhr in Zukunft gelten sollen. Die Organisation vertritt nach eigenen Angaben die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner aller Gemeinden, welche sich durch den Fluglärm und andere Flughafen-Emissionen gestört fühlen. 

www.fluglaermsolidaritaet.com

Zürioberland24/bt