«Der Flughafen Zürich expandiert mit Hilfe der Politik weiter. Geltende Gesetze, wie das kantonale Flughafengesetz, das sieben Stunden Nachtruhe verlangt, der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL), der Nachtflüge nur ausnahmsweise zulässt, sowie die Lärmschutzverordnung werden seit Jahrzehnte missachtet», schreibt die Bürgerinitiative in ihrer Mitteilung.
«Diese Gesetze sind Bundesgesetze, deren Vollzug den kantonalen Behörden obliegt. Die Behörden, insbesondere die Volkswirtschaftsdirektion mit Vetorecht im Verwaltungsrat, versagen seit Jahrzehnten», so die Initianten.
Anhörung am 1. April
Am 1. April 2025 werden die Urheber der Initiative bei der kantonsrätlichen Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) angehört. «Die Initiative verlangt nichts weiter, als die Einhaltung der jetzigen Regelung zur Nachtruhe. Neu sind aber die zulässigen Ausnahmen namentlich erwähnt, sodass Schlupflöcher wegfallen, welche die bisherigen Gesetze nutzlos machten», erklärt die Bürgerinitiative weiter. «Die Initiative verlangt keine Abschaffung des Flughafens, nicht einmal der Stopp der Kapazitätserhöhung oder den HUB, der nur ausländischen Interessen dient», betonen sie.
Fragwürdige Szenarien?
Doch derweil würden der Flughafen und deren Unterstützer alles versuchen, um die Initiative als ungültig zu brandmarken. Dazu würden Gründe angeführt, wonach das jetzige Flughafengesetz seit 1999 bereits illegal wäre. So würden Szenarien veröffentlicht, wonach 8000 Arbeitsplätze und 1,6 Mia. wirtschaftlichen Schaden entstünden, wenn die Nachflüge auf die gesetzliche Zeit vor 23 Uhr vorverlegt werden müssten.
Dazu werde eine Studie von Introplan aus dem Jahr 2017 zitiert. «Tatsächlich sind pro Flug gesamthaft rund 30-50 Mitarbeiter eingesetzt, die zur Bearbeitung der vorherigen Flüge sowieso im Einsatz sind. Bei der Vorverlegung der Flüge auf die reguläre Zeit entsteht kein wirtschaftlicher Schaden», so die Bürgerinitiative.