Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin

15 Windkraftgebiete ohne Schänis

Mit der Genehmigung der Richtplananpassung 23 erhalten Windenergie-Investoren im Kanton St.Gallen erste planerische Grundlagen.(Symbolbild)
Mit der Genehmigung der Richtplananpassung 23 erhalten Windenergie-Investoren im Kanton St.Gallen erste planerische Grundlagen.(Symbolbild) Bild: pixabay.com
Der Bund genehmigt die Richtplananpassung 23 des Kantons St.Gallen. Von 17 Windeignungsgebieten sind 15 rechtskräftig. Nicht dabei ist das Schänner Gebiet «Witöfeli/Steinerriet».

Der Bund hatte den Kantonen den Auftrag erteilt, die Windenergienutzung zu ermöglichen. Die Regierung des Kantons St.Gallen führte eine umfassende und transparente Interessenabwägung zu Bau und Nutzung der Windenergie durch.

Bund würdigt St.Galler Vorgehensweise

Diese sorgfältige Interessenabwägung würdigt der Bund in der Genehmigung der Richtplananpassung 23 nun ausdrücklich. Die Richtplananpassung des Kantons St.Gallen erfüllt laut Bund die Anforderungen des nationalen Raumplanungsgesetzes und des Energiegesetzes. Auch die Anwendung des kantonalen Sondernutzungsplans als Leitverfahren für St.Galler Windpärke ist im Sinn des Bundes.

Karte (l.) der St.Galler Windeignungsgebiete (blau umrahmt) und Festsetzungen (dunkelblau ausgefüllt). Nr. 17 «Witöfeli/Steinerriet» in Schänis ohne Festsetzung. Bild: windenergie-sg.ch/Pixabay (Collage Linth24)

«Witöfeli/Steinerriet» und «Rheinau» nicht festgesetzt

Materielle Veränderungen am Erlass der Regierung nahm der Bund keine vor. Mit Ausnahme des Gebiets «Witöfeli/Steinerriet» in Schänis sowie des Gebiets «Rheinau» in den Gemeinden Bad Ragaz, Mels, Sargans, Vilters-Wangs und Wartau werden alle 15 Windeignungsgebiete im Richtplan festgesetzt. Die Richtplananpassung 23 ist mit der Genehmigung durch den Bund abgeschlossen.

Weg frei für Projektierung durch Investoren

Mit der Genehmigung der Richtplananpassung 23 steht es potenziellen Investorinnen und Investoren nun frei, Windpärke zu projektieren und die dazugehörigen Plan- und Bewilligungsverfahren einzuleiten. In einzelnen Windeignungsgebieten haben verschiedene Körperschaften bereits erste Messungen aufgenommen.

Die aktualisierten und geänderten Richtplaninhalte werden in den nächsten Tagen auf der Website des Kantons publiziert. Mehr Informationen zur Windenergie: www.windenergie-sg.ch.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Linth24