Der Bund hatte den Kantonen den Auftrag erteilt, die Windenergienutzung zu ermöglichen. Die Regierung des Kantons St.Gallen führte eine umfassende und transparente Interessenabwägung zu Bau und Nutzung der Windenergie durch.
Bund würdigt St.Galler Vorgehensweise
Diese sorgfältige Interessenabwägung würdigt der Bund in der Genehmigung der Richtplananpassung 23 nun ausdrücklich. Die Richtplananpassung des Kantons St.Gallen erfüllt laut Bund die Anforderungen des nationalen Raumplanungsgesetzes und des Energiegesetzes. Auch die Anwendung des kantonalen Sondernutzungsplans als Leitverfahren für St.Galler Windpärke ist im Sinn des Bundes.