Über die Parlamentarische Initiative «Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme» wird seit fünf Jahren kontrovers diskutiert. Im Grundsatz möchte sie eine Spitalnotfallpauschale von 50 Franken für sogenannte Bagatellfälle einführen und so die Notfallstationen entlasten. Da eine solche Gebühr nicht verfassungskonform wäre, schlägt die vorberatende Kommission alternativ vor, den jährlichen Höchstbetrag des Selbstbehalts bei jeder Konsultation der Spitalnotaufnahme um 50 Franken zu erhöhen.
Eine Kommissionsminderheit möchte, dass für jede Konsultation der Notaufnahme im Spital ein Zuschlag auf den Selbstbehalt von höchstens 50 Franken erhoben wird. Ausgenommen davon wären beispielsweise Schwangere und Kinder. Die Vernehmlassungsfrist zur Gesetzesvorlage läuft ab. Die Schwyzer Regierung hat sich vernehmlasst. Sie lehnt die Vorstösse ab, wie sie in ihrer Antwort vom 10. Dezember schreibt.
Regierungsrat, GDK und FMH sind gegen Notfallgebühr …
Sie schliesse sich damit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) an. Diese befürwortet grundsätzlich Massnahmen, die auf eine effizientere Organisation der Gesundheitsversorgung abzielen, wie sie in ihrer Vernehmlassungsantwort vom 29. November 2024 schreibt.
rotzdem sei eine Mehrheit des GDK-Vorstands der Ansicht, «dass es mit der vorgeschlagenen Bagatellgebühr nicht gelingen wird, die gesetzten Ziele in einem angemessenen Aufwand-Nutzen-Verhältnis zu realisieren».
SVP fordert Prüfung weiterer Verschärfungen
Gar nicht einverstanden mit den Kommissionsvorschlägen ist die SVP. Sie lehnt den Gesetzesentwurf ab. Der ursprüngliche Wortlaut der Parlamentarischen Initiative der Grünliberalen wollte wie erwähnt eine direkte Abgabe für das unnötige Aufsuchen des Spitalnotfalls.
Die alternativen Vorschläge der Kommission vom Steuerzahler übernommen wird, wie beispielsweise bei Asylbewerbern, wirkungslos», schreibt die SVP in ihrer Stellungnahmen.