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Hurden
30.12.2024
31.12.2024 12:07 Uhr

Unfall mit Todesfolge wäre vermeidbar gewesen

Der Fall landete vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichts March.
Der Fall landete vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichts March. Bild: Archiv
Zum tödlichen Autounfall kam es im Sommer 2023 auf der Seedammstrasse in Hurden. Der verantwortliche Fahrer wurde nun per Strafbefehl verurteilt – unter anderem wegen fahrlässiger Tötung.

Ein 34-jähriger Ausserschwyzer war im Sommer letzten Jahres mit seinem Auto auf der unbeleuchteten Seedammstrasse in Hurden unterwegs, Richtung Rapperswil. Er fuhr mit etwa 80 km/h und eingeschaltetem Abblendlicht. Zur gleichen Zeit befand sich ein Fussgänger, mit weissem Hemd gekleidet samt Rollkoffer, mitten auf der rechten Fahrspur. Er ging ebenfalls in Richtung Rapperswil.

Wie es im Strafbefehl heisst, erfasste der Fahrer kurz vor der Kantonsgrenze zu St. Gallen den Fussgänger nahezu ungebremst rückseitig. Er befand sich mitten vor ihm auf seiner Fahrspur. «Durch die Kollision wurde er über die Motorhaube auf die Frontscheibe des Personenwagens geschleudert, wo er mit dem Kopf die Frontscheibe durchschlug. Anschliessend wurde er durch die Luft geschleudert, wo er nach 42 Metern bäuchlings auf der rechten Fahrspur zu liegen kam.» Das Opfer sei noch an der Unfallstelle verstorben.

Geschwindigkeit nicht angepasst

Wie im Strafbefehl festgestellt wird, war die Strasse dem Fahrer bekannt. «Trotzdem achtete er ungenügend darauf, ob sich vor ihm mitten auf der Fahrspur ein unbeleuchtetes Hindernis, insbesondere ein Fussgänger, befindet, und er reduzierte seine Geschwindigkeit nicht den nächtlichen Sichtverhältnissen angemessen, so dass er innerhalb der überblickbaren Strecke hätte anhalten können.» Er habe als erfahrener Autofahrer damit rechnen müssen, dass Fussgänger die Strasse auch ausserhalb eines Fussgängerübergangs überqueren oder betreten können und er bei der Geschwindigkeit von 80 km/h nicht mehr rechtzeitig anhalten oder ausweichen kann.

Unfall hätte vermieden werden können

«Bei gebotener Sorgfalt und Aufmerksamkeit hätte er den Fussgänger frühzeitig bemerken und seine Geschwindigkeit den nächtlichen Sichtverhältnissen anpassen können, insbesondere, als er aufgrund eines entgegenkommenden Fahrzeugs, vom Volllicht auf das Abblendlicht wechselte.» So steht es im Strafbefehl. «Entsprechend hätte er reagieren und die Kollision sowie den daraus resultierenden Tod des Opfers durch rechtzeitiges Abbremsen und/oder Ausweichen mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindern können.

Per Strafbefehl wurde der Mann wegen fahrlässigen Tötung und fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregelnverordnung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätze zu 170Franken, also insgesamt 25 500 Franken (Probezeit zwei Jahre) sowie einer Busse von 6430 Franken verurteilt.

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Michel Wassner, Redaktion March24 & Höfe24