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Gesundheit
28.12.2024

Zwei falsche Impfungen

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: stern.de
Sich auf Umwegen Covid-19-Zertifkate zu erschleichen, war keine gute Idee. Noch heute gibt es Konsequenzen.

Eine 64-Jährige aus Ausserschwyz wurde per Strafbefehl der Anstiftung zur Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Was war passiert? Im Laufe des Jahres 2021 beauftragte die Beschuldigte, gemäss Staatsanwaltschaft, gegen Entgelt über eine Drittperson eine Mitarbeiterin in einer Zürcher Arztpraxis, ihr Impfbescheinigungen für zwei nicht erfolgte Covid-19-Impfungen auszustellen, um so ein vom BAG ausgestelltes Covid-19-Zertifikat zu erhalten.

«Damit handelte die Beschuldigte mit Wissen und Willen, um die Unwahrhaftigkeit der von Seiten der Arztpraxis ausgestellten Attesteeinerseits und um die folgliche Nichterfüllung der Voraussetzungen für den Erhalt eines Covid-Zertifikats andererseits, sowie mit der Absicht, Dritte über ihren Impfstatus zu täuschen, sich so das Fortkommen während der Pandemie zu erleichtern und damit die damals geltenden Covid-19-Bestimmungen des Bundes zu umgehen», so der Wortlaut des Strafbefehls.

Nun wird es teuer. Zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 220 Franken (aufgeschoben auf Probezeit von zwei Jahren) und einer Busse von 2200 Franken kommen noch die Verfahrenskosten von 660 Franken.

Redaktion March24 & Höfe24