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Restaurant- Betreiber bediente sich

Ein Betriebsführer stahl für private Auslagen Restaurant-Einnahmen.
Ein Betriebsführer stahl für private Auslagen Restaurant-Einnahmen. Bild: Adobe Stock/Collage aa
Ein ehemaliger Geschäftsführer eines Ausserschwyzer Restaurants erhält wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung eine hohe Geldstrafe.

Die Inhaberin eines bekannten Ausserschwyzer Restaurants musste sich von ihrem Geschäftsführer trennen, da sich herausstellte, dass dieser private Ausgaben mit dem Gewinn aus dem Restaurantbetrieb bezahlte. Dazu fälschte der Geschäftsführer, der übrigens geständig ist, auch Kassenrapporte. Die Strafe der Schwyzer Staatsanwaltschaft ist happig, darüber hinaus stehen auch noch Zivilforderungen der Inhaberin im Raum. Als Geschäftsführer arbeitete der Beschuldigte bereits seit März 2014 für besagtes Restaurant.

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Anouk Arbenz, Redaktion March24 & Höfe24