Das Schwyzer Strafgericht hat einen inzwischen 26-jährigen Rumänen in Abwesenheit zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Ihm wurde einfache Körperverletzung zu Last gelegt. Von einer fakultativen Landesverweisung sah das Gericht ab. Dem Verurteilten wurden die Verfahrenskosten von über 16 000 Franken auferlegt.
Er hatte einen italienschen Kollegen zu Boden gerissen und ihm dann auf den Hinterkopf getreten. Das passierte im Juni letzten Jahres in Siebnen. Das Opfer musste sich in Spitalpflege begeben und war vier Tage zu 100 Prozent arbeitsunfähig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.