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Kanton
26.11.2024

Schwyz: Bund genehmigt Richtplananpassung

Bild: pp
Der Kanton Schwyz hat seinen Richtplan zu verschiedenen Themen angepasst. Im Fokus standen die Schwerpunktthemen Landschaft und erneuerbare Energien. Der Bund hat am 12. November 2024 die Richtplananpassung 2022 des Kantons genehmigt.

Mit der durch den Bund genehmigten Richtplananpassung legt der Kanton Schwyz eine solide Basis für die räumliche Entwicklung des Kantons. Es wurden vorwiegend die Kapitel Arbeitszonen, Fruchtfolgeflächen, Landschaftsentwicklungskonzepte, Fliessgewässer und erneuerbare Energien aktualisiert. Mit der Genehmigung ist der Richtplan auch für den Bund und die Nachbarkantone verbindlich geworden.

Thema Landschaft

Die Kantone haben im Richtplan festzulegen, welche Landschaften besonders wertvoll und welche Gebiete für die Erholung oder als natürliche Lebensgrundlage bedeutsam sind. Auf Basis dieses Auftrages wurden Grundsätze zur Landschaftsentwicklung in den Richtplan aufgenommen. Zudem wurde der Auftrag erteilt, wonach der Kanton im Einvernehmen mit den Gemeinden und Bezirken sowie unter Einbezug von Interessengruppen eine Landschaftskonzeption erarbeitet, welche räumliche Entwicklungsziele und wertvolle Landschaften definiert. Dieser Prozess wurde zwischenzeitlich gestartet. Weiter wurden im Kapitel Fliessgewässer 44 Gewässerabschnitte mit prioritärem Handlungsbedarf in
den Richtplan aufgenommen. Der Fokus lag bei den Interessen des Hochwasserschutzes und der Renaturierung. Zudem wurde im Kapitel Fruchtfolgeflächen eine Kompensationsregelung im Richtplan eingeführt. Diese hat sich aufgrund des vom Bundesrat im Jahr 2020 überarbeiteten Sachplans Fruchtfolgeflächen ergeben.

Thema erneuerbare Energien

Das Raumplanungs- und das Energiegesetz beauftragen die Kantone, bisher genutzte Gewässerstrecken und Wasserkraftanlagen von nationalem und kantonalem Interesse im Richtplan zu bezeichnen. Analog der Wasserkraftnutzung sind auch für Windanlagen technisch grundsätzlich mögliche Gebiet im Richtplan auszuscheiden. Diesen Aufträgen wurde mit der Richtplananpassung 2022 nachgekommen.

Thema Arbeitszonen

Als Pendenz aus der vergangenen Revision des Raumplanungsgesetzes bestand der Auftrag zur Einführung einer Arbeitszonenbewirtschaftung. Mit dem Ziel, die haushälterische Nutzung der Arbeitszonen aus überkommunaler Sicht zu gewährleisten, wurden zwölf Arbeitsplatzgebiete von überkommunaler Bedeutung im Richtplan bezeichnet.

Die Richtplananpassung und der Prüfungsbericht sind einsehbar unter www.sz.ch/richtplan.

PD / March24 & Höfe24