mit Herbert Huwiler sprach Martin Risch
«Der neue Finanz- und Lastenausgleich, welcher vor allem finanzschwache und Zentrumsgemeinden entlasten sollte, wird für Schübelbach eine Belastung», klagte Heinrich Züger, der Säckelmeister von Schübelbach in unserer Ausgabe vom 7. November. Ist die Klage aus Ihrer Sicht berechtigt?
Nein, die Klage ist nicht berechtigt. Der Kanton entlastet die Gemeinwesen gesamt mit rund 85 Mio. Franken und Schübelbach profitiert wesentlich. Bei der Reform wurden Vergleichswerte aus den Jahren 2019 bis 2023 herangezogen, die klar aufzeigen, dass Schübelbach im Vergleich zum vorherigen System deutlich profitiert.
Wie kommt die Differenz zustande, die Schübelbach geltend macht?
Neben der vollständigen Revision des Finanzausgleichs aufs Jahr 2025 wurde das frühere System auf 2022 punktuell angepasst. Das heisst, es wurden im Sinne einer Übergangslösung gewisse Faktoren übergewichtet und der Kanton hat zusätzliche Mittel ins System gesteckt. Daher hat Schübelbach 2024 rund das Dreifache beziehungsweise über zwei Millionen Franken zusätzlich an Normaufwandausgleich erhalten als dies noch 2021 der Fall war. Diese temporäre Unterstützung wird dem Kanton nun fast bösartig ausgelegt und als Vergleichswert herangezogen. Man bedenke: Hätte sich der Kanton diese temporäre Unterstützung gespart und Schübelbach in den letzten drei Jahren diese Millionen keine Klagen geäussert werden.