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Wangen
08.11.2024
11.11.2024 09:41 Uhr

Wangen will Steuerfuss senken – um 15 Prozent

Die Gemeindeverwaltung in Wangen.
Die Gemeindeverwaltung in Wangen. Bild: Archivbild
Der Gemeinderat Wangen hat sich in den letzten Wochen intensiv mit dem Voranschlag 2025 befasst und dabei die finanzielle Situation analysiert.

Wangen wird im kommenden Jahr einen spürbar höheren Beitrag aus dem kantonalen Finanzausgleich entgegennehmen dürfen und profitiert von der angepassten Finanz- und Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton. Im Weiteren rechnet der Gemeinderat mit rund 300 000 Fr. höheren Steuereinnahmen im Vergleich zum aktuellen Jahr.

Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten deshalb, den Steuerfuss für 2025 um 15 Prozent zu reduzieren, auf neu 135 Prozent einer Einheit. Damit will er die Steuerzahler an den erfreulichen zusätzlichen finanziellen Mitteln aus dem kantonalen Finanzausgleich partizipieren lassen. Eine Steuersenkung wird zum jetzigen Zeitpunkt als fairer Schritt angesehen, da zukünftige Grossinvestitionen wie das Schulraumprojekt noch nicht konkret sind. Steuererhöhungen werden erst beantragt, wenn konkrete Projekte genehmigt sind und eine klare Finanzierung notwendig wird.

Mit dem zu erwartenden Gewinn von rund 560 000 Fr. kann es die Gemeinde verantworten, den Steuerfuss zu senken. Die Investitionsrechnung weist Nettoinvestitionen in Höhe von 4 874 000 Fr.aus,die sich hauptsächlich im Bereich Verkehr und der sozialen Sicherheit ergeben. Der Voranschlag des EW Wangen rechnet mit einem Ertragsüberschuss von 25 470 Fr. und mit Nettoinvestitionen von 1,24 Mio. Franken.

Versammlung am 9. Dezember

Die Stimmberechtigten sind für die Beratung des Voranschlages 2025 für Montag, 9.Dezember, in die Buechberghalle eingeladen. Nebst dem Voranschlag wird das Sachgeschäft «Statutenrevision des Zweckverbands für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet (ZKL)» beraten. Die Budgetbroschüre wird bis Mitte/Ende November allen Haushaltungen zugestellt und kann auch auf der Website der Gemeinde Wangen eingesehen werden.

Umfassendes Verkehrskonzept

Seit der letzten Zonenplanrevision sind zehn Jahre vergangen. Für eine nächste Revision muss Wangen zuerst eine Richtplanung über ihr Gemeindegebiet durchführen. Diese kann als Vorstufe für die Zonenplanung aufgefasst werden, in der die Zielsetzungen für die Entwicklung der Gemeinde von der Behörde festgelegt werden. Die Richtplanung ist nach Inkraftsetzung behördenverbindlich. In der Gemeinde Wangen wurde über den Ortsteil Siebnen, zusammen mit den Gemeinden Schübelbach und Galgenen, bereits ein kommunaler Richtplan erarbeitet. Ebenso liegt ein Richtplan über den Ortsteil Nuolen vor. Für die Ortschaft Wangen fehlt ein solcher Richtplan.

In den letzten Jahren haben verschiedene Entwicklungsschrittestattgefunden, die es nahelegen, dass bezüglich Verkehr ein erster Schritt gemacht wird. Der Bahnhof Siebnen-Wangen hat sich zu einem veritablen ÖV-Knotenpunkt mit attraktiven Verbindungen nach Chur, Zürich, ja bis nach Bern entwickelt. Auch die Bevölkerungszahl hat merklich zugenommen. Seitens Kanton wird von den Gemeinden verlangt, dass sie bis 2027 einen behördenverbindlichen Netzplan Velo erarbeiten. Aus den erwähnten Gründen wurde bei der Budgetierung 2024 ein Betrag für die Bearbeitung eines Masterplans Verkehr eingestellt.

Im Frühling wurde bekanntlich zudem eine Petition für eine sichere und temporeduzierte Mühlestrasse eingereicht. Die Überprüfung der Mühlestrasse, aber auch grundsätzlich der Gemeindestrassen, wird in diesem Zusammenhang auch miteinbezogen. Das Gesamtverkehrskonzept kann als Masterplan bezeichnet werden und ist eine sehr gute Basis für die spätere Bearbeitung der Richtplanung Wangen. In der Richtplanung gibt es neben weiteren Sachthemen die beiden Hauptbestandteile Siedlung und Verkehr. Der Auftrag für die Ausarbeitung des Gesamtverkehrskonzepts wurde ans Büro R+K Raumplanung AG in Pfäffikon vergeben.

Beschwerde gegen Verkehrsanordnung

Im Amtsblatt vom 13. Oktober 2023 wurde die Verkehrsanordnung auf der Bachtellenstrasse in Wangen und der Weingartenstrasse in Tuggen publiziert (Abschnitt zwischen Abzweigung Buechbergstrasse «Reservoir» und Abzweigung Weingarten 3). Die Verkehrsanordnung, die durch den Gemeinderat Wangen und Tuggen beschlossen wurde und durch das Tiefbauamt des Kantons genehmigt ist, gilt als Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder mit dem Zusatz «ausgenommen Forst- und Landwirtschaft». Das zweiteilige Fahrverbot soll als temporäre Massnahme für einen einjährigen Versuch gelten.

Auf die Anordnung ging eine Beschwerde mit weiteren Mitbeteiligten beim Regierungsrat des Kantons Schwyz ein. Leider ist dieses Verfahren noch nicht zum Abschluss gekommen. Jedoch kann davon ausgegangen werden, dass der Entscheid in den nächsten Wochen eröffnet wird.

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PD / Redaktion March24 & Höfe24