Auch die Gemeinde Reichen burg hat ihren «Glockenstreit». Immer häufiger gehen lärmgeplagte Bürger auf dem Rechtsweg gegen das Glockengeläute von Kirchen vor. Einige Klagen landen gar beim Bundesgericht.
Im Falle eines Anwohners der Pfarrkirche St.Laurentius, der eine Beschwerde eingereicht hatte, scheint zumindest vorerst Ruhe einzukehren. Der Gemeinderat hat die Klage abgewiesen, und die Einsprachefrist ist abgelaufen. Dies teilte der Kirchenratspräsident Martin Kistler mit. Das Verfahren sei damit erledigt.
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Beschwerde hatte der Kirchenrat mobil gemacht und eine Plural-initiative lanciert, «um das Kirchengeläut (…) auch in Zukunft unvermindert beibehalten zu dürfen». Die Initiative wurde für gut befunden und werde aktuell umgesetzt, bestätigte der Reichenburger Gemeindeschreiber Hansueli Hüberli. Der Glockenschlag soll in Reichenburg rechtsverbindlich als Tradition ins Baureglement aufgenommen werden. Über diese Anpassung muss erneut das Stimmvolk an der Urne befinden. Dann wäre das Kirchengeläut in Reichenburg offiziell Tradition.
Völlige Sicherheit bietet auch dieses Mittel nicht. Die Lärmverordnung des Umweltschutzgesetzes ist kommunalen Erlassen übergeordnet. Das Bundesgericht entschied aber wiederholt zugunsten der Tradition. Darauf baut jetzt wohl auch Reichenburg.