Dass Fahrradfahrer und Autofahrer das Heu häufig nicht auf derselben Bühne haben, ist hinlänglich bekannt und sorgt immer wieder für Reibereien. So auch in diesem Vorfall, der sich auf der Sattelegg zwischen einem Velofahrer und einem Autofahrer ereignete und nun am Bezirksgericht March behandelt wurde:
Der Velofahrer behauptet, vom Autofahrer beim Überholen leicht am linken Arm berührt worden zu sein, während der Autofahrer betont, das Überholmanöver auf einer geraden Strecke sicher durchgeführt zu haben. Da es keine weiteren Beweismittel gibt und die Aussagen widersprüchlich sind, entschied das Bezirksgericht March einen Freispruch für den Autofahrer und erliess ihm Busse und Verfahrenskosten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.