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Buttikon
29.10.2024
29.10.2024 18:39 Uhr

Infoveranstaltung zum Rietli

Das bislang noch unbebaute Rietli zwischen Reichenburg und Buttikon.
Das bislang noch unbebaute Rietli zwischen Reichenburg und Buttikon. Bild: Franz Feldmann
Am Montag, 2. Dezember, um 19.30 Uhr informieren die Verantwortlichen der Standortgemeinden und des Kantons in der Mehrfachturnhalle Gutenbrunnen in Schübelbach die Bevölkerung über die Resultate der Testplanung. Die Veranstaltung ist öffentlich.

Das Gebiet «Rietli» zwischen Buttikon und Reichenburg gehört zu den Entwicklungsschwerpunkten Arbeit (ESP-A) des Kantons Schwyz. Im Februar 2024 startete die Testplanung, in welcher verschiedene Entwicklungsszenarien erarbeitet und vertieft geprüft werden sollten. In der Folge entwickelten drei interdisziplinäre Teams verschiedene Szenarien zur Bebauung, Nutzung, Erschliessung, Freiräume und ökologischen Vernetzung. 

Ein Beurteilungsgremium leitete daraus Empfehlungen für eine allfällige Nutzung des Gebietes ab. Die Verantwortlichen der Standortgemeinden Schübelbach und Reichenburg und des Kantons Schwyz laden die Bevölkerung zu einer öffentlichen Veranstaltung ein, an welcher an verschiedenen Posten die Resultate der Testplanung vorgestellt werden. Die Veranstaltung findet am Montag, 2. Dezember 2024 um 19.30 Uhr in der Mehrfachturnhalle Gutenbrunnen in Schübelbach statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Partizipativer Prozess mit Online-Umfrage

Die öffentliche Veranstaltung ist ein weiteres Element einer transparenten Projektkommunikation und eines partizipativen Prozesses. Bereits während der Testplanung wurden die wichtigsten Interessengruppierungen über den aktuellen Stand der Arbeiten informiert und deren Anliegen in einem Workshop aufgenommen. Nun hat auch die Bevölkerung die Möglichkeit, ihre Wünsche und Anregungen mittels Online- Umfrage kundzutun.

Die Online-Umfrage wird im Anschluss an die öffentliche Veranstaltung auf der Projektwebseite www.zukunft-rietli.ch aufgeschaltet. Die Steuerungsgruppe, bestehend aus Politik und Verwaltung von Kanton und Gemeinden, beschliesst abhängig von den eingegangenen Rückmeldungen und der fachlichen Einschätzung des Beurteilungsgremiums über den weiteren Projektverlauf. In einer eventuellen zweiten Verfahrensphase ab 2025 sind Vertiefungsarbeiten sowie die Klärung von offenen Fragen geplant. Anschliessend wird entschieden, ob das Einzonungsverfahren gestartet wird.

PD / Redaktion March24 & Höfe24