Mit der Teilrevision des Opferhilfegesetzes setzt die Landesregierung Motionen des Parlaments um, wie sie am Mittwoch mitteilte. Die Vorstösse verlangten gesetzliche Grundlagen für die Einrichtung von Krisenzentren für Opfer sexueller und häuslicher Gewalt.
Für Gewaltopfer ist die unmittelbare medizinische Behandlung durch Fachpersonal essenziell, wie der Bundesrat schrieb. Ausserdem müssen Verletzungen und Spuren so schnell wie möglich rechtsmedizinisch dokumentiert werden.
Dokumentation auch ohne Strafanzeige
Damit ist es zentral, dass der Zugang zu beidem möglichst niederschwellig ist. Der Bundesrat will deshalb vorsehen, dass die Kantone genügend Angebote aufrecht erhalten sowie eine spezialisierte Behandlung rund um die Uhr gewährleisten.
Zudem schlägt er vor, dass der Zugang zu einer forensischen Dokumentation künftig kostenlos ist. Die rechtsmedizinische Beweisaufnahme will die Landesregierung im weiteren von einer Strafanzeige abkoppeln.