Auszubildende der Bildungsgänge Pflege HF und FH sowie FaGe-Lernende mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Schwyz (im Bereich HF und FH auch Grenzgänger mit einem Anknüpfungspunkt zum Kanton Schwyz) werden ab dem 22. Geburtstag oder aufgrund einer elterlichen Unterhaltspflicht finanziell unterstützt. Sie erhalten 325 Franken für das 23. bis 25. Lebensjahr, 650 Franken für das 26. bis 28. Lebensjahr und ab dem 29. Lebensjahr 1300 Franken pro Monat. Unabhängig vom Alter erhält eine auszubildende Person zusätzlich 500 Franken monatlich, sofern sie für mindestens ein minderjähriges oder in Ausbildung stehendes Kind zu sorgen hat. Um in den Genuss dieser Beiträge zu kommen, können Auszubildende ab 1. Oktober 2024 online ein Gesuch einreichen.
Umsetzung der Pflegeinitiative
Diese Massnahme ist Teil der kantonalen Umsetzung der «Pflegeinitiative». Nach Annahme der Volksinitiative durch das Schweizer Stimmvolk am 28. November 2021 hat das Bundesparlament am 16. Dezember 2022 das auf acht Jahre befristete Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (FGA) verabschiedet. Mit diesem Bundesgesetz wird ein Kernelement der ersten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative – die «Ausbildungsoffensive» – umgesetzt. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege wurde durch den Kantonsrat am 27. Juni 2024 mit 77 zu 19 Stimmen verabschiedet. Am 20. August 2024 wurde nun die zugehörige Vollzugsverordnung durch den Regierungsrat beschlossen. Die Inkraftsetzung beider Erlasse erfolgt per 1. Oktober 2024. Die Massnahmen der Ausbildungsoffensive beziehen sich beim Bund, wie in der Initiative gefordert, lediglich auf die Pflegefachpersonen HF und FH. Die kantonale Vollzugsverordnung weitet die Unterstützung auf Lernende im Bereich FaGe aus. Die Förderung dieses Berufs bietet dem Kanton Schwyz die Möglichkeit, seine Gesundheitsversorgung zu stärken, den Fachkräftemangel zu bekämpfen und die Qualität der Pflege zu verbessern.