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Kanton
27.09.2024
26.09.2024 13:51 Uhr

Wenn der Inspektor selber fälscht

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: shutterstock.com
Das Schwyzer Strafgericht verurteilte den in Ausserschwyz tätig gewesenen Kantonsangestellten zu einer bedingten Freiheitsstrafe.

Ausgerechnet ein Schiffsinspektor im Dienste des Kantons machte sich des mehrfachen vollendeten und versuchten Betrugs sowie der mehrfachen vorsätzlichen Urkundenfälschung im Amt strafbar. Um diverse Privatdarlehen abzusichern, überreichte er seinen Geldgebern kurzerhand Schiffsausweise für ein Motor- respektive Segelboot. Der Witz daran: Besagte Schiffe gehörten gar nicht ihm. Die Ausweise hatte er selbst gefälscht und dafür originale Ausweisrohlinge des Verkehrsamts verwendet. Darauf trug er sich selbst als Eigentümer der Boote ein. Das Resultat: bedingte Freiheitsstrafe.

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Den ganzen Bericht findest du im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 26. September 2024. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

Redaktion March24 & Höfe24
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