Für 2023 erhielt die Geschäftsleitung der Schwyzer Kantonalbank total 3,9 Mio.Franken. Das stiess vielen im Kantonsrat sauer auf. «Exorbitant», «exzessiv», «ein bisschen dicke Post», «zu viel des Guten» und weitere Unmutsbekundungen waren zu hören. Am Ende stimmte eine knappe Mehrheit (50 zu 47) für eine Motionsforderung der Mitte: Künftig soll eine Lohnobergrenze für die Geschäftsleitung im Bankengesetz festgeschrieben werden. Nur so könne die Politik das letzte Wort haben.
Lohndeckel ist längst beschlossen
Was die Öffentlichkeit damals noch nicht wusste: Schon vor dem Ratsentscheid hatte der Bankrat im Juni selbst einen Lohndeckel beschlossen, wie Bankratspräsident August Benz gegenüber unserer Zeitung sagt. «Wir haben eine angemessene und faire Deckelung eingeführt.» Diese sehe einen jährlichen Anspruch im Rahmen und Umfang vor, wie er in den letzten zehn Jahren ausgerichtet wurde. Demnach wird die jährliche Gesamtvergütung für die fünfköpfige Geschäftsleitung plus/minus drei Millionen Franken betragen. Dieser Lohndeckel wird laut Benz ab 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Ob die Politik an der Festschreibung eines Maximallohns im Gesetz festhält, bleibt abzuwarten – ebenso, ob die festgelegte Höhe eine Mehrheit findet. Der Bankratspräsident betont bezüglich der fixierten Lohnhöhe: «Damit liegen wir in der jährlich erscheinenden IFZ-Studie zur Entschädigung der Geschäftsleitung im unteren Drittel aller untersuchten Kantonalbanken.»