Im Kanton Schwyz werden die bundesrechtlichen Vorgaben über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege mit einer entsprechend dem Bundesgesetz auf acht Jahre beschränkten Einführungsgesetzgebung umgesetzt. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege wurde durch den Kantonsrat am 27. Juni 2024 mit 77 zu 19 Stimmen verabschiedet. Am 20. August 2024 wurde nun die zugehörige Vollzugsverordnung durch den Regierungsrat beschlossen. Die Inkraftsetzung beider Erlasse soll per 1. Oktober 2024 erfolgen.
Nach Annahme der «Pflegeinitiative» durch das Schweizer Stimmvolk am 28. November 2021 hat das Bundesparlament am 16. Dezember 2022 das auf acht Jahre befristete Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (FGA) verabschiedet. Mit diesem Bundesgesetz wird ein Kernelement der ersten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative – die «Ausbildungsoffensive» – umgesetzt. Dabei werden den Kantonen die folgenden Aufgaben zugewiesen: