Begonnen hatte die Geschichte an einem warmen Septembertag vor zwei Jahren, als die dunkelhaarige Frau mit ihrer Freundin und dem Hund der Mitbewohnerin in Feusisberg von einer Wanderung zurückkam. Als sie in eine Strasse abbogen, ging der Beschuldigte, ein Aussendienstmitarbeiter aus der Region, hinter ihnen.
Er hatte seine Hunde, einen kniehohen und einen wadenhohen Hund, an einer drei Meter langen Leine. Anschliessend gerieten die drei Hunde aneinander. Die dunkelhaarige Frau ging mit einem Wadenbiss zu Boden.
Fehlbare Halter ist Hundetrainer
Brisanz erhält der Fall jedoch aufgrund der Tatsache, dass der Beschuldigte ein Hundetrainer ist. Ausserdem hat er nach dem Unfall falsche Angaben zu seiner Identität und seiner Telefonnummer gemacht und nur durch einen Zufall konnte die Frau seinen richtigen Namen erfahren.
Die Klägerin sagte aus, der Angeklagte habe seine Pflicht als Hundehalter verletzt, er habe gelächelt, als sie bereits auf dem Boden lag. Auch soll er der Geschädigten keine Hilfe angeboten haben.
Die Verteidigung des Hundetrainers verlangte einen Freispruch, da nicht genau nachgewiesen werden könne, welcher Hund am Ende zugebissen habe.
Das interessierte das Gericht aber wenig. Es sprach ihn der fahrlässigen, einfacher Körperverletzung schuldig. Bestraft wird der Hundehalter mit 30 Tagessätzen zu 190 Franken, wovon ein Fünftel (also 1140 Franken) als Busse ausgesprochen wurde. Der Rest wurde bedingt mit einer Probezeit von zwei Jahren verfügt. Auch für die Gerichtskosten muss er aufkommen. Diese belaufen sich auf 3500 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.