Kürzlich hatte es das Bezirksgericht Höfe mit zwei Fällen gleichzeitig zu tun. In beiden Fällen war ein ehemaliger Kundenberater aus den Höfen involviert. Der Mann war in einen Autounfall verwickelt, bei dem sein Porsche mit einer Leitplanke kollidierte und er weiterfuhr, ohne die Polizei zu informieren. Zunächst stritt der 46-jährige Kundenberater ab, den Porsche selber gefahren zu haben. Das wollte ihm das Gericht aber nicht glauben. Dazu kommt, dass der Mann vor dem Unfall getrunken hatte.
Dass Alkohol eine grosse Rolle im Leben des 43-Jährigen spielt, zeigt sich auch im zweiten Fall, in dem das Gericht eine Auseinandersetzung mit seiner Ex-Freundin beurteilen musste. Während des gemeinsamen Urlaubs auf den Bahamas soll er seine damalige Freundin nach fünf Cuba Libre angegangen sein.
Als die Frau sah, wie der 43-Jährige versuchte, den Code des Hotel-Safes zu ändern, wollte sie intervenieren. Dann kam es zur Auseinandersetzung. «Er warf sich auf mich. Ich sagte ihm: Hör auf, hör auf. Warum schlägst du mich? Aber er hat mich weiter geschlagen, hat mir einen Finger ins Auge gebohrt, mich gewürgt und mir den Mund zugehalten, als ich um Hilfe rufen wollte», schilderte sie die Geschehnisse von damals.
Der Beschuldigte stritt die Gewalt ab und behauptete, sie habe es auf seine Kreditkarte abgesehen. Das Gericht schenkte der Ex-Freundin mehr Glauben.
Der Beschuldigte erhielt eine Geldstrafe von 117'660 Franken, bedingt auf zwei Jahre, und eine zusätzliche Busse von 10'000 Franken sowie Verfahrenskosten von 8'000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Beschuldigte Berufung angemeldet hat.