Höhenfeuer, Feuerwerk oder Brunchen auf dem Bauernhof - mit dem 1. August sind zahlreiche Traditionen verbunden. Und viele Ältere werden sich mit Nostalgie an 1. August-Weggen beim Dorfbäcker oder den Verkauf von 1. August-Abzeichen in der Kindheit erinnern. Dass die meisten am Nationalfeiertag frei haben, ist allerdings eine relativ neue Entwicklung.
Denkwürdiger Volksentscheid
Erst seit 1994 gilt der 1. August in der ganzen Schweiz als Feiertag. Vorausgegangen war der Neuerung eine denkwürdige Abstimmung im Jahr zuvor. Mit einem Ja-Anteil von 83,8 Prozent nahmen die Stimmenden am 26. September 1993 die Volksinitiative der Schweizer Demokraten «Für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag» an.
Es ist bis heute der höchste Zustimmungswert zu einer Volksinitiative in der Geschichte des Bundesstaats. Alle 26 Stände stimmten zu, wie dies Bundesrat und Parlament empfohlen hatten.