Im Juli letzten Jahres stach ein 36-jähgier Afghane am Bahnhof Siebnen mit dem Messer auf einen Afrikaner ein. Zuvor teilte er lautstark mit, er sei «der König von Siebnen». Nach eigenen Angaben stand er unter Drogen.
Staat kommt für Kosten auf
Die Staatsanwältin klagte ihn wegen vier Delikte an, darunter versuchte schwere Körperverletzung. Allerdings leidet der Beschuldigte unter Schizophrenie, was sich auf das Strafmass auswirkte. Nachdem die Staatsanwältin für eine stationäre Massnahme plädiert hatte, entschied sich das Strafgericht für eine ambulante Massnahme. Falls der Beschuldigte die Chance der ambulanten Massnahme nicht annehme, könne diese in eine stationäre umgewandelt werden. Hinzu kommt ein Kontaktverbot zum Opfer.
Ein fakultativer Landesverweis mache keinen Sinn, da Afghanen derzeit laut Migrationsamt ohnehin nicht ausgeschafft werden können. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.